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Am 31. Oktober wurde berichtet, dass die Allgemeine Zollverwaltung die Bekanntmachung Nr. 102 von 2022 über die Einfuhrklassifizierung, den verzollten Preis und die Einfuhr von elektronischen Zigaretten herausgegeben hat.Die Ankündigung wird ab dem 1. November 2022 umgesetzt. Nachfolgend der vollständige Text:

1. Die Verbrauchssteuer auf über den Warenkanal importierte E-Zigaretten wird gemäß der in Bekanntmachung 33 angegebenen Zolltarifnummer erhoben. Die Einfuhrwarennummer von „Produkten, die keinen Tabak oder rekonstituierten Tabak enthalten und Nikotin enthalten und nicht für verwendet werden.“ Rauchen“ ist in 24041200.00 einzutragen, und die Einfuhrwarennummer für „Ausrüstung und Geräte, die die Aerosole in den in der Steuerposition 24041200 aufgeführten Produkten in inhalierbare Aerosole zerstäuben können, unabhängig davon, ob sie damit ausgestattet sind oder nicht.“Patronen” ist in 85434000.10 auszufüllen

2. Die Klassifizierung importierter Artikel der Volksrepublik China und die verzollte Preisliste importierter Artikel der Volksrepublik China wurden hinzugefügtelektronische Zigaretten.Spezifische Anpassungen finden Sie in Anhang 1 und Anhang 2.

3. Passagiere können bei der Einreise 2 Zigarettensets zollfrei mitführen;Sechs Kartuschen (flüssige Aerosole) oder Kartuschen und Zigarettensets (einschließlich Einweg-Vaporizer usw.), aber das Gesamtvolumen der Rauchflüssigkeit überschreitet 12 ml nicht.Passagiere, die nach Hongkong und Macao zurückkehren, können 1 Zigarettenset zollfrei mitführen;Drei elektronische Rauchkartuschen (flüssige Aerosole) oder Kartuschen und Zigarettensets (einschließlich Einweg-Vaporizer usw.), wobei das Gesamtvolumen der Rauchflüssigkeit 6 ml nicht überschreitet.Passagiere, die kurzfristig mehrmals kommen und gehen, können 1 Zigarettenset zollfrei mitführen;Eine Kartusche (Flüssigkeitszerstäuber) oder ein Produkt (einschließlich Einweg-Vapes usw.), die als Kombination aus Kartusche und Zigarettenset verkauft wird, wobei das Gesamtvolumen der Rauchflüssigkeit jedoch 2 ml nicht überschreitet.E-Zigaretten ohne gekennzeichnete Flüssigrauchkapazität dürfen nicht nach China befördert werden.

Wenn die oben angegebene Menge oder Kapazität überschritten wird, der Zoll jedoch bestätigt, dass es sich um einen Eigenverbrauch handelt, erhebt der Zoll nur Steuern auf den überschüssigen Teil und das unteilbare Einzelstück wird in voller Höhe besteuert.Die Menge der von Passagieren zur Steuererhebung mitgebrachten elektronischen Zigaretten ist auf die Zollfreigrenze beschränkt.

Der Gesamtwert der von Passagieren mitgeführten zollfreien elektronischen Zigaretten ist nicht in der Freigrenze für Gepäck und Gegenstände enthalten.Andere Tabakerzeugnisse werden weiterhin gemäß den geltenden einschlägigen Bestimmungen umgesetzt und dürfen nicht in die Steuerbefreiungsquote für Gepäck und Gegenstände einbezogen werden.

Passagieren unter 16 Jahren ist die Mitnahme elektronischer Zigaretten in das Land verboten.

4. Elektronische Zigaretten, die per Expresspost in das Land eingeführt werden, unterliegen den geltenden Bestimmungen der Allgemeinen Zollverwaltung für die Ein- und Ausfuhr persönlicher Postsendungen.

5. Diese Ankündigung wird ab dem 1. November 2022 umgesetzt. Im Falle von Widersprüchen zwischen den vorherigen Bestimmungen und dieser Ankündigung hat diese Ankündigung Vorrang.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 01.11.2022